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Gesetzlicher Schutz
Der Unterschied zwischen einer religiösen Vereinigung und einer anerkannte Religionsgemeinschaft in Österreich

Die Vielzahl der Religionsgemeinschaften in Österreich wird rechtlich – als Rechtsperson – in drei Kategorien unterteilt, mit denen jeweils unterschiedliche Rechte und Pflichten verbunden sind. Es handelt sich um folgende Kategorien (gereiht gemäß abnehmendem rechtlichem Status):

  • gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften
  • eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften
  • religiöse Vereine (wie der "Order of Owl" / UNIQ-Aeternus), = als Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft bzw. Orden seit 1983 als Verein konstituiert .

Wichtig: Die Anerkennung trifft keinerlei Aussagen über die „Legitimität“ oder gar „Zulässigkeit“ einer Glaubensrichtung: In Österreich herrscht volle private wie öffentliche Religionsfreiheit (Freiheit des Glaubens), Bekenntnisfreiheit (die Freiheit, den Glauben öffentlich zu machen oder nicht), weitreichender Schutz vor religiös motivierter Diskriminierung und auch strenge Trennung von Kirche und Staat. Die Anerkennung regelt einzig einige spezielle öffentlich-rechtliche Vor- und Schutzrechte und Finanzvorteile, die Eintragung stellt eine Vorstufe dar, inwieferne die staatlichen Bedingungen für die Erteilung dieser Rechte erfüllt sind. Vereine müssen alleine allgemeine Bedingungen wie Gesetzeskonformität und Nicht-Gewinnorientierung erfüllen.

Religiöse Vereine im Speziellen
Glaubensgemeinschaften, die weder die gesetzlichen Bedingungen von anerkannten Religionsgemeinschaften noch die von eingetragenen Bekenntnisgemeinschaften erfüllen, haben die Möglichkeit, sich als Vereine (eingetragene Vereinigung) im Sinne des Vereinsrechts zu konstituieren.

Das Vereinsgesetz von 2002 erlaubt dezitiert Religionsgemeinschaften die Konstituierung als Verein. [Siehe auch]




Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EGMR) in Straßburg
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EGMR) in Straßburg aus dem Jahr 2008: In Österreich darf es keine zwei Klassen von Religionsgemeinschaften geben.
Es darf keine Klasse minderwertiger oder benachteiligter Religionen geschaffen werden (siehe Link).

 
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