Benachteiligung von Religionsgemeinschaften - UNIQ-Æternus Dokumentationsseite, die Seite für die mentale Weiterentwicklung, spirituelles Mentaltraining - Hintergründe

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Gesetzlicher Schutz
Hinweis: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit einer Mehrheit von sechs zu einer Stimmer in einer am 31.07.2008 veröffentlichten Entscheidung festgestellt, dass das österreichische Religionsrecht -noch immer- gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist die Religionsfreiheit von einigen Religionsgemeinschaften noch immer verletzt, weil es in Österreich zwei Klassen von Religionsgemeinschaften gibt. Dadurch werde eine Klasse minderwertiger Religionen geschaffen. (Siehe Link)

Das Urteil ist aufgrund zweier Beschwerdeführer beim EGMR ergangen
Zitat: "Das Urteil ist nicht nur für die beiden Beschwerdeführer, sondern für viele Religionsgemeinschaften in Österreich von Interesse."


 
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