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Der Vereinigung Order of Owl (UNIQ-Aeternus) kann -laut § 4 der Order of Owl Statuten- NICHT angehören:

a) Wer AKTIVES MITGLIED einer Vereinigung (Anm.: oder Glaubensgemeinschaft / Kirche / Atheistische-Vereinigung) ist, welche der Vereinigung Order of Owl ablehnend gegenübersteht.
b) Wer sich einen Verstoß gegen die Interessen, Grundsätze, Statuten, Vorstandsbeschlüsse der Vereinigung schuldig gemacht hat.
(Siehe dazu auch:  „Grundsätzen, Glaubensbekenntnis, Handlungscharta und der Deklaration der Prinzipien“ des Order of Owl / Eulenorden bzw. UNIQ-Aeternus.)

Hinweis: Der Order of Owl -Orden- ist die Trägervereinigung für den UNIQistischen Glauben.





 
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