Zweite Heirat nach Scheidung
Eine zweite Heirat nach einer Scheidung kann ein Kündigungsgrund sein! Ja,
Wer Angestellter einer kirchlichen Einrichtung ist unterliegt einem gesonderten Recht. Der Dienstvertrag basiert dann z.B. auf das jeweilige Erzbistum und der dort erlassenen Grundordnung, nach der z.B. von den Mitarbeitern die Anerkennung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre erwartet wird.
Nach dem Glaubensverständnis und der Rechtsordnung der katholischen Kirche gilt eine Wiederheirat (auch wenn diese nur Standesamtlich ist) als ungültige Ehe. Ein solches Verhalten wertete der kirchliche Arbeitgeber als schwerwiegenden Loyalitätsverstoß.
Es hat den Sonderstatus der Kirchen wurde durch das Verfassungsgericht gestärkt.
Die deutschen Verfassungsrichter entschieden, dass die katholische Kirche Mitarbeitern auch weiterhin kündigen darf, wenn sie nach einer Scheidung ein zweites Mal heiraten. Und: Arbeitsgerichte dürften dieses "kirchliche Selbstverständnis" nur eingeschränkt überprüfen.
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* Anm.: UNIQ Aeternus / Order of Owl
(Stand 28. Juli 2016)