Man unterscheidet zwischen der standesamtlichen, der kirchlichen sowie einer freien Trauung, wobei die letzteren beiden in vielen Ländern keine rechtliche Relevanz erlangen, aber ein wichtiger symbolische- spiritueller Akt ist. Grundsätzlich setzt die kirchliche Trauung voraus, dass mindestens ein Partner Mitglied der Konfession ist (in unserem Fall ein UNIQist ist), in deren Räumlichkeiten oder Ritualräumen die Trauung durchgeführt werden soll.
* Die Freie UNIQ-Trauung hat nur weltlichen Charakter. Das bedeutet, dass Sie wie bei der kirchlichen Trauung zusätzlich zum Standesamt gehen müssen.
Jeder Mensch hat ein Recht auf Liebe, Partnerschaft und Familie
Auch ehemals verheiratete Partner die Geschieden wurden, (auch solche die früher bereits kirchlich verheiratet waren) haben nach unserer Auffassung das absolute Recht sich mit ihrem neuen Partner dennoch einer Hochzeitszeremonie im gesamten symbolisch- spirituellen Umfang zu unterziehen. Der spirituelle, aber auch soziale Aspekt – das Eheversprechen vor Familienangehörigen und Freunden – untermauert die Tiefe der Bindung bei einer Eheschließung.
Gerade homosexuelle Paare können mit der UNIQ-Freien-Trauung die Zeremonie feiern, die sie sich wünschen.
Durchgeführt werden die UNIQ-Aeternus-Freien-Trauungen von einer UNIQ-RitualbegleiterIn - ZeremonienleiterIn bzw. UNIQ-Theologin/Theologen.
RitualbegleiterIn - ZeremonienleiterIn
Unsere RitualbegleiterIn - ZeremonienleiterIn, plant und zelebriert freie Zeremonien in einem freien religiösen Rahmen (bzw. auf Wunsch nach UNIQ-Ritual).